22. Die Juden des Landbezirks Krems

Die Juden des Landbezirks Krems
Das Schicksal der Juden im Landbezirk Krems ist durch einen dünnen Akt der Bezirkshauptmannschaft Krems in Ansätzen dokumentiert.‘ Es handelt sich dabei um „Belehrungen“ über Gesetze und Maßnahmen gegen Juden oder Verstöße gegen diese Gesetze. Am 2. Juli 1938 wird der Fabrikant Walter Stulz verhaftet, am 28. Juli sein Personenkraftwagen durch die Bezirkshauptmannschaft Krems beschlagnahmt. Der „Jude Bern-hard Barber hatte vor Jahren vom Hauer Ferdinand Huber an der Donau in Rossatzbach ein Stück Grund im Ausmaß von 48m2 um den Liebhaberpreis von 200 Schilling käuflich erworben“ erinnert sich ein Friedrich Zauner am 20. September in einem Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Krems, gleichzeitig wird auch auf ein viel größeres Grundstück hingewiesen, das sich offenbar auch in jüdischem Besitz befand. Das Gut der Julio Metal Edelobstkultur A.G. in Unterbergem umfaßte 307 ha und wird mit einem Nettowert von 62.670 Reichsmark angegeben? Kurz nach dem „Anschluß“ wurde auch Aloisia Kerpen, die auf dem Kirchenplatz in Grafenwörth ein kleines Geschäft betrieb, verhaftet. Ihre Söhne Alfred und Georg waren bereits 1937 in die USA ausgewandert. Nach ihrer Freilassung aus der Haft bot eine befreundete Frau in Haitzendorf der Verfolgten Unterschlupf, bis sie endgültig ‚“verschwand“, abgeholt wurde.3 Im August 1938 wurde dem jüdischen Kaufmann Leopold Kohut das Haus auf dem Josef-Leopoldplatz Nr.1, dessen Wert mit 6000 Reichsmark angegeben wurde, geraubt. Im Verzeichnis über beschlagnahmtes staatsfeindliches Vermögen heißt es: „wird gegenwärtig von der NSDAP u. angegliederten Formationen als Diensträume verwendet.“4 Beim Mitbesitzer des Gutes „Anisdorf‘, dem „Juden Franz Welward“, der im August bereits nach Mährisch Ostrau in die Tschechoslowakei geflüchtet war, wurden ein Puch Motorrad 250 ccm und zwei Jagdgewehrstutzen beschlagnahmt. Für das Motorrad fand die NSDAP Ortsgruppe Rossatz Verwendung, die Gewehre lagerte die Dienststelle der NSDAP in Mitterarnsdorf.5 Am 20.2.1939 stellt Rudolf Heller (Furth 80), „jüdischer Rassenzugehörigkeit, katholischer Konfession“ das Ansuchen „um Bewilligung zur Ausreise aus Deutschland“, da er als „Jude hier nicht seinen Lebensunterhalt verdienen kann“. Am 29.3.1939 wird notiert, daß „gegen die Ausstellung eines Reisepasses an Julie Neumann, Dümstein 2 keine Bedenken vorliegen.“6 Am 11. September 1939 nach dem Mittagessen, erhält der Landrat von Krems einen Anruf seines Kollegen aus Tulln, der ihm mitteilt, daß laut einem Runderlaß vom 11. September, 11 Uhr 30, „Juden, die nach 20 Uhr auf der Straße und auf öffentlichen Plätzen getroffen werden (…) im Wiederholungsfall in polizeiliche Gewahrsam“ zu nehmen sind. Über die Wirkung dieser Bestimmung auf die Bevölkerung dürften sich die Verantwortlichen nicht im klaren gewesen sein: „Vorstehende streng vertrauliche Weisung des Gauleiters darf absolut nicht öffentlich oder schriftlich verlautbart werden.“ 7 So lebte in Angern Nr. 17 bis zum 23. September 1939 Berta Koppensteiner, die in den Akten als „Volljüdin“ vermerkt ist und demnach auch den Zusatznamen „Sara“ tragen mußte, ohne sich eine Kennkarte gelöst zu haben. Der Landrat forderte den Gendarmerieposten auf, „die Koppensteiner zum Vorzeigen einer Kennkarte zu verhalten.“8 Dies geschah noch am selben Tage und Berta Koppensteiner, die mit einem „Arier“ verheiratet war, wurde vom Gendarmeriebeamten Franz Arndorfer ins Landgerichtsgefängnis gebracht. Mit der Hand ist dem Akt noch hinzugefügt: „Aufbehalten bis zum Einlangen des Kennkartenantrages. 2.10.1939.“ Am 30. September dürfte Berta Koppensteiner jedoch bereits wieder freigelassen worden sein, da zu diesem Zeitpunkt ihr Rundfunkgerät beschlagnahmt werden sollte und der Posten feststellte, daß die Eheleute Koppensteiner „unter einigen Tagen nach Rabenburg bei Lundenburg“ übersiedeln wollten und erst danach das Gerät abgeliefert werde.

Hadersdorf  „Judenfrei“
Am 23.11.1939 schreibt der Bürgermeister von Hadersdorf an den Landrat von Krems, daß nach dem Verlassen von „Rosa Sara Lustig“ die Gemeinde „mithin judenfrei“ sei? Erst im Februar 1941 wurde die Benutzung des Kellers von Jakob Schafranek aus Hadersdorf geklärt, da zu diesem Zeitpunkt ein Gendarm einem gewissen Leopold Hain-böck die Schlüssel abnahm und sie dem Ortsgruppenleiter aushändigte.10 Anläßlich der Aufforderung, die Rundfunkgeräte von Juden zu beschlagnahmen, teilt der Gendarmeriepostenführer aus Emmersdorf mit, daß „Anna Sara Wanda“ in Emmersdorf 34 kein derartiges Gerät besitzt. Ihr Ehemann, der „Arier“ Heinrich Wanda habe als Radiohändler vier Geräte in seinem Geschäft stehen. Da das Geschäft von der Ehefrau nicht betreten werde, könnten auch keine Rundfunksendungen abgehört werden.“ Der Bürgermeister von Emmersdorf mußte im Jahr 1942 mit Entsetzen feststellen, daß in seiner Gemeinde die „Halbjüdin“ Lina König (geb. 1878) wohnte, die „sogar laut Gemeinderatsbeschluß 1912 das Heimatrecht in Emmersdorf erworben hat.““ Diese Tatsache wirft, so Bürgermeister Koller, ein Licht auf die damalige Gemeindevertretung „Schwarz und rot reichen sich die Hände“. Daß 1942 ein anderer Wind in Emmersdorf weht, will der Bürgermeister mit seinem Wunsch dokumentieren, Lina König in ein Sam-mellager für Juden auszuweisen. Wie er auf die Belehrung des Landrates reagierte, daß eine Ausweisung nur dann möglich sei, wenn sich die „Halbjüdin“ etwas zu Schulden kommen habe lassen, ist nicht belegt. Im April 1942 notiert der Landrat auf einem Rundschreiben, in dem die Kennzeichnung der Wohnungen jener Juden geregelt wird, die auch den Judenstern tragen müssen: „Im Landbezirk ist nichts zu veranlassen, da keine Juden wohnhaft sind, die zum Tragen des Judensterns verpflichtet sind“

Ein Jude in Haslarn
In Haslam, in der Gemeinde Maria Laach konnte Josef Lustig aus Wien seine „Abstammung“ nur sechs Wochen verheimlichen. Dann meldete der Bürgermeister den Aufenthalt des „Juden“, der mit einer Christin verheiratet war und sich auf „Sommerfrische“ in der Gemeinde aufgehalten haben soll. „Er trägt keinen Judenstern und nicht den Beinamen Israel.“ Von Haslarn führte der Weg Lustigs über das Gefangenenhaus Spitz zur Gestapo nach Wien.“ Laut einer Bestimmung vom 26.8.1942 sollten alle Juden „evakuiert“ werden. Der Landrat von Krems meldet am 1. September der Gestapo-Außenstelle in St. Pölten, „daß im Landkreise nur mehr Juden wohnhaft sind“, die unter die Ausnahmebestimmungen fallen. Genannt werden „Katharina Sara Forstreiter“ aus Schiltern, Untere Straße 11, und „Amalia Sara Gasteiger“ aus Langenlois, Franz Josefstraße 34, die beide mit „Ariern“ verheiratet waren.

„Ein gutter Kerl“
Alfred Schafranek betrieb in Gedersdorf ein Sägewerk, das zwischen 50 und 60 Leute beschäftigte. Für Johanna Müller, deren Vater, Johann Gartner, als Platzmeister bei Schafranek gearbeitet hat, war er ein „guter Kerl, auch wenn er ein Jude war; wenn im Ort jemand gestorben ist, hat er immer ein Bouquet gekauft.“14 Im Betrieb habe er immer mitgearbeitet, „da hat man nicht gewußt, wer der Chef ist“. Für den Bruder Johanna Müllers hat Alfred Schafranek symbolisch den „Firmgöd“ gespielt und ihm eine Uhr gekauft. Im November 1938 kamen SA-Männer aus Hadersdorf („einer hatte ein Kaufhaus, Namen nenn‘ ich nicht“) und ließen die Familie Schafranek sich vor der Villa aufstellen. „Der Litzi (der Tochter, Anm. R. St.) haben sie sogar die Ohrringerl herausgenommen.“ Vor dieser brutalen Szene habe es nie Antisemitismus gegeben. Erst nach dem zweiten Nachfragen heißt es einschränkend: „Naja, ein, zwei haben schon Saujud zu ihm gesagt, da hat er sich schon gekränkt.“ Alfred Schafranek hat es „früh überkühle‘, wie Frau Müller meint, daß es besser sei abzufahren. Vorbereitet habe er diese Abfahrt bereits früher, bei seinen Holzkäufen in Australien, „da ist auch immer ausprobiert worden, Leim zu machen aus Milch“. Zwei Maschinen darf Alfred Schafranek nach Übersee ausführen „ein Gatter und eine Schälmaschine“, bei der Verladung in die Waggons hat auch Johann Gartner Hand angelegt. Alfred Schafranek und seinen beiden Kindern Bruno (geb. 1922) und Litzi (geb. 1925) ist die Flucht nach Australien geglückt. Nach dem Krieg kamen an einige Angestellte Karten und Briefe. Am längsten beschäftigen die während des Pogroms bei Alfred und Adolf Schafranek beschlagnahmten Schmuckstücke die Behörden zwischen Krems und Wien. Adolf Schafranek (geb. 1886), wohnhaft in Brunn im Felde 76, der sich bis zum Jahr 1937 in Spanien aufgehalten hat, sucht im Dezember 1938 um die Ausstellung eines Reisepasses an, da er eine Arbeitserlaubnis für „National-Spanien“ vorweisen kann.` Am 5. Dezem-ber 1938 händigt ihm der SA-Mann Gärdiner der BH Krems (Dr. Franz) 20 Schmuckstücke im Wert von 1.100 RM aus. Am 21. Dezember teilt die NSDAP der BH Krems mit, daß alle beschlagnahmten jüdischen Wertgegenstände der Gestapo zu übergeben sind. Nicht ganz eine Woche später teilt die Gestapo der BH Krems mit, daß die Wertgegenstände nur im Fall der „Vermögensverschleppung“ eingezogen werden, im anderen Fall sie zur „Ausfuhr im Sinne der Devisenverordnung freigegeben werden.“ Die Weihnachtsfeiertage ließ der Landrat verstreichen, bis er am 24. Jänner 1939 die Gendarmeriestation in Haitzendorf aufforderte festzustellen, ob die Beschlagnahmung wegen des Verdachtes der Vermögensverschleppung erfolgt sei und ob die Eigentümer öffentliche Abgaben oder „Privatschulden an deutschblütige Gläubiger“ hätten. Im Februar 1939 wird das Finanzamt um einen Bericht bezüglich „irgendwelcher Rückstände an Steuern“ ersucht. Am 4. Mai ist sich der Landrat immer noch nicht im klaren, was mit dem Schmuck geschehen soll, und fragt bei der Gestapo nach; offenbar dürfte es sich um keine „Vermögensverschleppung“ gehandelt haben. Im Jänner 1940 hat der Landrat auf sein letztes Schreiben noch keine Antwort erhalten und urgiert. Den Akt beschließt ein kleiner „Einlieferungsschein“, datiert mit 20. Jänner 1940. Der Empfänger der 9 Kilo schweren Sendung im Wert von 1.200 RM ist die „Staatspolizei“. (Der Postbeamte in Krems konnte sich mit dem neuen Vokabular offenbar noch nicht anfreunden und hatte statt Gestapo das unverfänglichere und bereits bekannte „Staatspolizei“ verwendet. Es sage niemand, es habe keinen Widerstand geben.)

Die „Mischlinge“ werden erfasst
Nachdem die Juden aus dem Landbezirk fast vollständig vertrieben worden waren, ging die Gestapo im August 1943 daran, die „Mischlinge 1. und 2. Grades sowie Mischehen“ zu erfassen, wobei gleichzeitig auch ein eventueller „Judenbesitz“ festgehalten werden sollte. Aufgrund der Erfahrungen, die der Verfasser mit der Namensnennung von rassisch Verfolgten hat, wird auf die Namensnennung der Betroffenen verzichtet. In einer in der Dissertation veröffentlichten Liste der politisch und rassisch Verfolgten war der Name eines Kremsers genannt worden, wobei als Grund der Verhaftung, aus den Unterlagen zitiert „Jude“ angegeben worden war. Die Schwester des in der Zwischenzeit Verstorbe-nen meldete sich daraufhin und bezichtigte den Verfasser der Lüge, ihr Bruder sei kein Jude, sondern bestenfalls ein „Halbjude“ gewesen, und immerhin müsse sie ja in der Stadt weiterleben. Welcher Druck heute noch herrschen mag, daß den Opfern von damals der Rückgriff auf die „feine“ Unterscheidung der Nürnberger Rassengesetze heute noch als Verteidigung heranzuziehen notwendig scheint, illustriert dieses Erlebnis wohl besser als jede Analyse. Noch im August 1943 meldeten die Gendarmerieposten die entsprechenden Daten an den Landrat von Krems. Berichte trafen ein aus Willendorf, Emmersdorf, Mitterarnsdorf, Spitz, Mühldorf, Weißenkirchen, Mautern, Schiltern, Langenlois, Senftenberg, Haders-dorf und Hollenburg. In den genannten Gemeinden lebten noch vier Juden/Jüdinnen, wobei zu dieser Zahl auch jene Personen gezählt wurden, die zum Beispiel Marbach als Wohnort angaben, sich tatsächlich aber in Wien versteckt hielten, wie auch jene Personen, die sich entweder in einem Ort wie Langenlois nur häufig aufhielten und dort noch ein Haus besaßen, aber in Wien gemeldet waren. In einer Ehegemeinschaft mit „Juden“ oder „Mischlingen“ lebten elf Personen. Als „Mischlinge 1. Grades“ sind 16 Personen, als „Mischlinge 2. Grades“ fünf Personen angeführt. Insgesamt wurden darüber hinaus noch 12 Kinder aus Mischehen festgestellt. Der Kreis der so von den Rassengesetze Betroffenen erweitert sich damit auf 48 Personen.

Juden als Zwangsarbeiter
Folgt man der Argumentation des Landrates von Krems aus dem Jahr 1944, fürchtete die Bevölkerung den Krieg weniger als die Rückkehr der Juden, denn anläßlich der „Umsiedlung von Judenfamilien aus Ungarn zum Zwecke des Arbeitseinsatzes“ sei „mit einigem Unbehagen“ verfolgt worden, „daß dies der Beginn einer dauernden Rückkehr der bereits glücklich losgewordenen Menschenart sein könnte“.“ Bereits im Juli hatte der Reichsstatthalter die Landräte um Berichte über die „Erfahrungen“ mit dem Einsatz von „Juden als Arbeitskräfte“‚$ersucht. Die Berichte sind erschütternd genug: Das Forstamt Arnsdorf berichtet von insgesamt 41 Juden, die in drei Lagern untergebracht seien, darunter neun Männer und 16 Frauen, wobei 13 Personen nicht einsatzfähig seien. Die tägliche Arbeitszeit betrage zwischen neun und zehn Stunden, die Arbeitsleistung wird als gering bewertet, so können nur 0,1 bis 0,3 Festmeter Holz geschlägert, bzw. durchforstet werden, während ein einheimischer Waldarbeiter auf 1,5 bis 2 Festmeter Holz komme. Kein Wunder bei der Alterszusammensetzung der „Juden“: die Männer waren meist über 66 Jahre, „die Weiber 18-66 Jahre alt.“19 Im Forstamt Rehberg2D ist man mit den 54 Juden, davon 30 einsatzfähig, zufrieden. Warum die Juden „körperlich schwächlich“ seien, läßt sich aus dem kritischen Nachsatz schließen, daß die Brotration im Verhältnis zur Arbeitsleistung gering sei. Nur die Hälfte der in Gossam in der Wachau zur Zwangsarbeit festgehaltenen Juden konnte für den Ausbau des Güterweges von Gossam nach Reith verwendet werden, da es sich meist um Kinder (Kleinkinder), alte Männer und Frauen handelte.` Aus der geringen Arbeitsleistung zog der Forstmeister aus Jaidhof die Konsequenzen: Er versetzte jüdische Zwangsarbeiter am 14.9.1944 zu einer anderen Ar-beitsstelle im Kreis St.Pölten.22 Lapidar vermelden hingegen die Herzoglich Ratiborschen Besitzungen in Grafenegg, daß der Arbeitswille vorhanden, „die Leistung jedoch nicht entsprechend ist.“23 Der Ziegeleibetrieb des Baumeisters Kargl in Langenlois berichtet vom Bemühen der „alten Männer und Frauen, die Leistungen zu erreichen.“24 Josef Tauber, der als Installateurgehilfe bei der Firma Schwarz in Krems gearbeitet hat, kennt aus eigener Erfahrung die unmenschlichen Bedingungen, unter denen die ungari-schen Juden arbeiten mußten. So waren im Steinbruch in Spitz zwischen 10 und 15 Juden zur Arbeit gezwungen worden, die dort „Steine herumgeschleppt, und verschiedene Arbeiten gemacht haben.“ Bei der Installation von Wasserleitungsrohren hat Josef Tauber im Steinbruch gearbeitet. „Da war ein Mädchen, 17, 18 Jahre, aus besserem Haus, und ihr alter Vater, die haben halt Hunger gehabt. Ich habe zu Hause Brotmarken gestohlen und hab ihnen einen Laib Brot gekauft und ein SS-ler hat mich erwischt dabei. Der SS-1er hat mir gleich eine heruntergehauen, daß ich gleich zur Werkbank geflogen bin, nicht, und ‚ausse‘, hat er gesagt,’heim‘, jetzt bin ich heim zu meinem Chef und das war ein Freund vom Pilz Leo. Da hab ich noch ein Glück gehabt, daß ich so davongekommen bin.“25

Anmerkungen
1 Für die Hilfe im Niederösterreichischen Landesarchiv danke ich Dr. Ernst Bezemek
2 NÖLA BH Krems 1938/Präs/122
3 NÖLA BH Krems 1938/Präs/122. Schreiben vom 20.9.1938 an die BH Krems
4 NÖLA BH Krems 1938/Präs/122. Schreiben vom 11. August 1938. an die BH Krems
5 NÖLA BH Krems 1938/Präs/122. Schreiben vom 8. August an die BH Krems
6 NÖLA BH Krems X1/164/6/1939 Schreiben vom 20.2.1939
7 NÖLA BH Krems X1153/1941 Notiz vom 12.9.1939
8 NÖLA BH Krems X1/53/1941
9 NÖLA BH Krems X1/53/1941. Schreiben vom 29.9.1938 an den Landrat
10 NÖLA BH Krems XI/164/6/1939
11 NÖLA BH Krems 1-86/1941
12 NÖLA BH Krems X1/53/1941. Schreiben an den Landrat vom 23.9.1939
13 Ebd. Schreiben vom 2.4.1942
14 Ebd. Schreiben vom 28.7.1942
15 Johanna Müller. Interview am 5.7.1990
16 NÖLA BH Krems X1/164/6/1939 Schreiben vom 17.12.1939
17 Ebd.
18 NÖLA Berichte des Landrates des Kreise Krems vom 9.8.1944
19 NÖLA BH Krems X1/53/1941. Schreiben vom 22.7.1938 an den Landrat
20 Ebd. Brief aus Mitter-Amsdorf vom 8.9.1944
21 Ebd. Brief vom Forstamt Rehberg vom 8.9.1944
22 Ebd. Brief vom Bürgermeister der Gemeinde Gossam vom 8.10.1944
23 Ebd. Brief vom Forstamt Jaidhof vom 20.9.1944
24 Ebd. Brief vom 20.9.1944
25 Ebd. Brief vom 12.9.1944
26 Josef Tauber. Interview am 7.7.1989

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