Die ‚Arisierung‘ des Betriebes von Oskar Wolter

Der zweite größere Betrieb, der im Sommer 1938 seinen Besitzer wechselte, war der pharmazeutische Likörbetrieb von Oskar Wolter. Für den 64-jährigen Wolter war in diesen Tagen kein Platz mehr in Krems. Der Rechtsanwalt Dr. Alfred Stiasny, der in den Verkaufsverhandlungen Oskar Wolter jun. vertrat, der nach damaligen Gesetzen als „Halbjude“ zu bezeichnen war, erinnert sich an Äußerungen des Kreisleiters, aus denen „mit aller Deutlichkeit“ hervorging, „daß der Jude Wolter im Kreis Krems auf keinen Fall geduldet werden könnte.“ Da Oskar Wolters Einsatz für sein Haus und seinen Betrieb eine rasche Abwicklung der Eigentumsübertragung störte, intervenierte der Kreisleiter Hans Heinz Dum bei der Ver-mögensverkehrsstelle, damit Felix Wolf auch für diesen Betrieb eine Vollmacht bekom-me. Felix Wolf erinnert sich, daß er vom Standartenführer „Brondner“ (gemeint ist SA-Standartenführer Michael Brandtner, Anm. R. St.) „persönlich angegangen (wurde)“ und dieser ihm mitteilte, daß er da sei, um „die Sache Wolter in irgend einer Form zu regeln.“‚ Als Datum für den Beginn seiner Tätigkeit in der Sache Wolter gibt Wolf den 26. Oktober an. Ob dies tatsächlich zutrifft, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, da Oskar Wolter sen. und jun. angeben, daß Wolf im Juni 1938 als öffentlicher Verwalter eingesetzt worden sei. („Er kümmerte sich nicht viel und ließ meinen Vater im Betrieb weiterarbeiten.“)2 Die Schwierigkeiten, die Wolf im Juni 1938 Oskar Wolter machte, bezeichnete sein Sohn als „querulatorischer Art“. So soll Wolf kurz nach seinem Eintreffen Wolter beim Kreisleiter denunziert haben, daß er an ihm einen Bestechungsversuch unternommen hätte. Schecks für laufende Geschäftsausgaben hatte Wolf unterschrieben, um sie sofort danach bei der Postsparkasse sperren zu lassen‘ Mit dem 26. Oktober ist demnach nicht der Beginn der Tätigkeit, sondern möglicherwei-se das abermalige Eintreffen von Wolf in Krems nach einem Besuch in Wien gemeint. Um Wolter zum Verkauf zu zwingen und ihn einzuschüchtern, belagerte Anfang Oktober eine johlende und schreiende Menge unter der Führung von Leo Pilz das Haus von Oskar Wolter, wobei mit Steinen die Fenster eingeschlagen wurden. Die erste Anforderung von Polizeischutz durch Oskar Wolter sen. wurde abgelehnt, und erst nach einem Anruf des Sohnes kam die Gendarmerie – die Wolter in „Schutzhaft“ nahm. Als Folge der Aufregung mußte Wolter mit einem Blutdruck von 240 ins Kranken-haus eingeliefert werden, wo er 14 Tage behalten wurde. „Dort hat mich Primarius Dr. Kummer behandelt. Eines Morgens erschien Dr. Kummer bei mir und erklärte, daß er mich nicht länger behalten könne. Er werde fortwährend vom Kreisleiter gedrängt, mich wieder ins Polizeigefängnis zurückstellen zu lassen.“4 Aus dem Gefängnis wurde Wolter zum Kreisleiter Hans Heinz Dum gebracht, der eine Überschreibung des Hauses und des Geschäftes auf den Sohn ablehnte, und als Bedingung für die Freilassung den Verkauf an einen „Arier“ nannte. Da Wolter abermals ablehnte, wurde er weitere vier bis fünf Tage in Haft gehalten, um dann Dum abermals vorgeführt zu werden. Bei diesem Gespräch nannte Dum bereits Alarich Zumpfe als Käufer und stellte eine Schätzung des Betriebes in Aussicht. Bei dieser Verhandlung am 26. oder 27. Oktober soll der Kreisleiter Dum Wolter versprochen haben, daß er sich einsetzen werde, daß der Kaufpreis den Kindern aus dem Sperrkonto ausgefolgt werde. Nach der Zustimmung zum Verkauf wurde Wolter freigelassen und mit einem Gendar-men zum Bahnhof gebracht, der ihn in den nächsten Zug nach Wien setzte. Da die Vereinbarungen vom 26. Oktober – wie sich bei einer Besprechung in St. Pölten am 11. oder 12. November mit Dr. Hick, dem Vertreter von Alarich Zumpfe, Dr. Stiasny und Wolter herausstellte – nicht eingehalten wurden, weigerte sich Wolter zu unterschreiben. Zwei Tage später wurde Wolter von Leo Pilz und Walter Steiner in Wien abgeholt und ins Kreisgericht Krems eingeliefert.‘ Der Aufforderung Wolters, einen Haftbefehl vorzu-weisen, wurde von Pilz und Steiner nicht nachgekommen.‘ Als sich Oskar Wolter weiter weigerte, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, teilte ihm Wolf mit, daß er in Haft bleiben würde, bis er weich werde – womit Wolf nur die Worte des Kreisleiters wiedergegeben haben will.‘ Verkompliziert‘ wird der Fall noch durch einen Zivilprozeß zwischen Zumpfe und Wolter, in dem Zumpfe Wolter auf „Zuhaltung des szt. während der Haft abgeschlossenen Vertrages, bzw. Gedenkprotokolles (möglicherweise die Abmachung vom 26. Oktober)“ klagte. Die Darstellung, die Alarich Zumpfe über diesen ungleichen Rechtsstreit gibt, bringt neue Aspekte für eine Bewertung der Situation und liefert ein Musterbeispiel einer verharmlosenden Sicht der Ereignisse.

„ARISIERUNG“ ALS PATRIOTISCHE TAT?

Alarich Zumpfe, der von Hans Heinz Dum im September 1938 gefragt worden war, ob er den Betrieb von Wolter kaufen wolle, stellte den Entschluß zu kaufen als „patriotische“ Tat dar, da so verhindert worden sei, daß der Betrieb von einem „Ortsfremden, womöglich jemand aus dem Altreich“ gekauft werde.9 „Ich erklärte damals den beiden, daß ich nicht die Absicht hätte, sie zu schädigen und bat sie versichert zu sein, daß ich alle mit dem Kauf und der Übergabe der Verbindung stehenden Formalitäten loyal und ohne Gehässigkeit von beiden Seiten durchgeführt sehen möchte.““ Der Käufer Alarich Zumpfe will in seiner Darstellung des Falles auch im Jahr 1945 noch nicht wahrhaben, daß Wolter im Jahr 1938 kein gleichberechtigter Partner gewesen, daß Wolter durch Terror und Haft „weich“ gemacht worden ist. Die Formulierung, in der die Situation Wolters anklingt, ist vielsagend. So schreibt Zumpfe: „Wie mir gelegentlich mitgeteilt wurde, wurde Wolter angeblich während seiner Haft mißhandelt. Auch wurde mir erzählt, daß vor dem Hause Wolter Demonstrationen von Parteimitgliedern stattgefunden hatten. Ich habe mich weder bei den Mißhandlungen noch bei den Demonstrationen, weder aktiv noch als Inspirator beteiligt.“ Für Zumpfe ist damit der Fall erledigt. Er hatte Wolter nicht einsperren und nicht schlagen lassen, er hatte lediglich den Betrieb gekauft von einem Mann, der unter normalen Umständen sein Haus und seine Firma nicht verkauft hätte. Dank der Arbeitsteilung im Terrorstaat hatte Alarich Zumpfe nichts mit den Brutalitäten gegen Wolter zu tun, Zumpfe hat bloß geerntet, was Kreisleiter, Vermögensverkehrsstelle und die örtliche SA und SS „gesät“ hatten. Für Zumpfe blieb der Kauf auch nachträglich ein ganz normales Geschäft, bei dem es eben zu Schwierigkeiten gekommen war. Als Streitpunkte führt Zumpfe die Unzufrieden-heit Wolters mit den Ratenzahlungen, sowie die Weigerung Wolters auch das Haus zu verkaufen, an. Dies habe dazu geführt, daß – wie Zumpfe es nennt – eine „Trübung“ in seinem Verhältnis zu Wolter eingetreten sei, etwas weiter unten im Text spricht er dann noch von einer „weiteren Verstimmung auf der Gegenseite“, als Wolter erfahren habe müssen, daß der Kaufpreis von der „Vermögensverkehrsstelle auf 38.000 RM herabge-setzt“ worden sei. Zumpfe hat selbst – so läßt sich aufgrund der Quellenlage annehmen – keinen Druck ausgeübt. Die Scheuklappen, die sich Zumpfe selbst verordnet hat, und die er auch 1945 noch nicht ablegen wollte, lassen ihn dann auch in der Vernehmung feststellen, daß die „Übernahme des Betriebes im Oktober 1938 durchaus korrekt und ohne jeden Druck vorgenommen wurde.““ Von „Erinnerungslosigkeit“ ist auch Kreisleiter Hans Heinz Dum geplagt, der eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben dürfte. Die Tatsache, daß Dum selbst 1938/39 als Zeuge im Zivilprozeß zwischen Zumpfe und Wolter ausgesagt hat, ist dem Zeugen Dum in der Hauptverhandlung im Juni 1949 „vollkommen aus der Erinnerung geschwunden.“ Die Feststellung: „Die Arisierung der Firma Wolter hing mit der Verhaftung in keiner Weise zusammen“,14 stimmt sogar in der Reihenfolge, in der die Sachverhalte dargeboten werden. Die Arisierung hing nicht mit der Verhaftung zusammen, aber Wolter war verhaftet worden, um dem Verkauf, der „Arisierung“ zuzustimmen. Hans Heinz Dum hat nie einen Haftbescheid für Wolter gesehen, so muß er 1949 annehmen, „daß dies auf Weisung des Reichssicherheitshauptamtes geschehen ist.“15 Da eine zentrale Stelle keine Haftbefehle gegen Unbekannte ausstellte, mußte irgendeine Stelle oder eine Person in Krems die notwendigen Informationen geliefert haben. Das Gericht interessieren 1949 derartige Details nicht im geringsten und so begnügt man sich mit der Erklärung, daß Dum auch von der zweiten Verhaftung Wolters durch Pilz nichts gewußte habe. Obwohl mehrere Personen Hans Heinz Dum genannt hatten, der sein Interesse am Verkauf und an der Vertreibung Wolters bekundet hatte, versteift sich Dum darauf „mit diesen Dingen“ nicht beschäftigt gewesen zu sein. „Es muß dies mein Stellvertreter Wilthum gemacht haben.“ Wilthum konnte jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht mehr befragt werden: er hatte im Mai 1945 Selbstmord verübt. Um einen ungefähren Eindruck zu bekommen, unter welchen Bedingungen die Juden im Kreisgericht Krems festgehalten wurden, soll hier auf zwei Fälle hingewiesen werden. Fritz Neuberger, der Mann der Modistin Marie Neuberger wurde im November 1938 verhaftet und befand sich rund eineinhalb Monate im Kreisgericht Krems. Seine Frau bekam zu diesem Zeitpunkt die blutige Wäsche ausgehändigt. „Mir wurde seine blutige Wäsche ausgehändigt, woraus ich entnehmen konnte, daß die Behandlung wirklich so war, wie man jetzt nach dem Kriege erfahren hatte, wie die Nazi mit hilflosen Häftlingen umgegangen sind.““ Oskar Wolter erwähnt in einer Zeugenvernehmung seinen psychi-schen Zustand in der Haft, als im bereits gleichgültig geworden war, was mit ihm passieren würde. „Ich war durch die Haft damals in einem Zustand, in dem mir alles gleichgültig war, sodaß auf mich auch die Drohung des Besch. (Felix Wolf, Anm. R. St.) gar nicht mehr so gewirkt hat, wie unter normalen Umständen, sodaß ich es doch wagte, die Unterschrift zu verweigern.““ Bei Hermann Geppert hat das Eintreten für kommunistische Wider-standskämpfer und die Bestätigungen von Arbeitern den Ausschlag für die Niederschla-gung des Verfahrens gegeben. Im Akt von Alarich Zumpfe finden sich ebenfalls eine Reihe von „Persilscheinen“, die letztlich zum selben Ergebnis führten wie im Fall Geppert. So bestätigt der Tapezierermeister Johann Marek Zumpfes Intervention bei der Gestapo, als er verhaftet worden war,1B Anna Holzer bedankte sich für Zumpfes Eintreten bei der Liquidierung der katholischen Organisationen 1938 und führte diese auf dessen Engage-ment zurück, daß die „Leute, die damals auch in den kleinsten Orten anfingen, auf die Verpflichtungen europäischer Kultur zu vergessen“,19 zumindest auf der „Stufe primitiv-ster Höflichkeit“ gehalten wurden. Dr. Rebiczek-Rosar teilte dem Gericht seine Beobachtung mit, daß Zumpfe „seit etwa 1943 an den Nationalsozialismus nicht glaubte und mit dem Kreisleiter der NSDAP zerfallen war.“‚ Nicht zuletzt konnte Zumpfe noch auf ein Schreiben des ehemaligen Leiters der Vater-ländischen Front, des späteren Direktors des Landesernährungsamtes, Ernst Dwor-schak,21 und ein Schreiben des Bürgermeisters von Krems verweisen, in dem diese die Hinwendung Zumpfes zur Politik aus „idealistischen Antrieben“ erklärten‘ Eine Person, die am Rande in die Arisierung des Betriebes von Wolter verwickelt war und als Rädchen im Getriebe anzusehen ist, war der Buchhalter Johann Köhler aus Krems. In den Berichten, die Johann Köhler, der von der Vermögensverkehrsstelle „in vielleicht fünf bis sechs Fällen“23 beauftragt wurde, jüdische Betriebe als Wirtschaftsprüfer zu be-gutachten, denunzierte er den Firmeninhaber Oskar Wolter, dieser habe Verbindungen zu höchsten Heeresstellen und zur Gauleitung und habe den Steueraufsichtsinspektor besto-chen. Im Klartext heißt dies: „Es wird daher noch nachträglich zu untersuchen sein, welche Mengen (gemeint ist der angebliche Bezug von steuerfreiem Alkohol) ihm von Hrubesch zugewiesen worden sind und ob sich hier nicht ein Mißbrauch auch für die Likörerzeugung – nach jüdischer Art feststellen lassen wird.“24 In der Vernehmung erklärte Köhler den Umstand, daß in diesem Gutachten Dinge erwähnt werden, „die mit der Wirtschaftslage und dem Wert der Firma nichts zu tun haben“, mit der Ausbildung als Wirtschaftsprüfer: „(…) so habe ich darauf zu entgegnen, daß in Wien ein Schulungsvortrag für Wirtschaftsprüfer stattgefunden hat, indem uns aufgetragen wurde, alle auch scheinbar unwichtigen Umstände anzuführen, da wir nicht beurteilen könnten, welche Tragweite sie hätten.“25 Ob die Vorwürfe tatsächlich der Realität entsprachen, kümmerte Köhler nicht. Die einzige Informationsquelle für ihn war Felix Wolf. „Ich gebe aber zu, daß ich den Bericht von mir aus gemacht habe, daß ich in den Bericht nicht hineingeschrieben habe `nach Angaben von Wolf‘.“26 In einer nichtöffentlichen Sitzung des Oberlandesgerichts im August 1948 wurde die Einstellung der Voruntersuchung gegen Johann Köhler beschlossen, da er Wolter nicht „durch Denunziation bewußt geschädigt habe.“27 „Wenn demnach der damalige Prü-fungsbericht des Besch. Beobachtungen oder Vermutungen enthalten hat, die der Be-schuldigte den Informationen des kommissarischen Verwalters entnommen hat, so hat er im guten Glauben gehandelt (…)“.28 Selbstverständlich kann auch Köhler ein aktenkundiges Beispiel seiner Menschlichkeit vorweisen: Er hatte den Kriegsinvaliden Friedrich Helmberger, Tabakhauptverleger in Tulln, gegen die Angriffe der Kreisleitung in Tulln gegenüber der Gauleitung verteidigt.29 Außerdem kann Köhler darauf verweisen, am 7.April 1945 als Volkssturm-Kompanieführer wegen Fahnenflucht verhaftet und vom Standgericht „gegen Frontbewährung“ be-gnadigt worden zu sein.30 Die Bilanz der gerichtlich anhängigen Fälle von Arisierungen in Krems ist mehr als ernüchternd. Felix Wolf wird zu 16 Monaten Haft verurteilt?‘ Die Verfahren gegen die Käufer Hermann Geppert und Alarich Zumpfe werden ebenso eingestellt wie jenes gegen Johann Köhler.

ANMERKUNGEN

1 Vg 13b Vr 2650/45 gegen Felix Wolf. Hauptverhandlung vom 26.6.1949
2 Ebd.
3 Ebd. Zeugenvernehmung von Oskar Wolter jun. vom 14.6.1946
4 Ebd. Zeugenvernehmung von Oskar Wolter sen. vom 12.6.1946
5 Ebd. Zeugenvernehmung von Oskar Wolter vom 21.12.1945
6 Siehe Anm. 1. Hauptverhandlung. Felix Wolf: „Am 14. November wurde ich dann von Wolter jun. telefonisch verständigt, daß sein Vater eben verhaftet wurde.“
7 Siehe Anm. 4
8 Siehe Anm. 1. Urteil gegen Felix Wolf vom 26.6.1949
9 Für Oskar Wolter jun. selbst handelt es sich um einen „nicht ganz erklärlicher(n) Rechtsstreit.“ Siehe Anm. 4
10 Vg 3c Vr 1486/46 Vernehmung von Alarich Zumpfe vom 16.1.1946
11 Ebd.
12 Ebd.
13 Siehe Anm. Vernehmung des Beschuldigten vom 4.3.1946
14 Siehe Anm. 1
15 Ebd.
16 Ebd.
17 Vg ih Vr 1894 gegen Hermine Dragon. Anzeige von Marie Neuberger (ohne Datum)
18 Siehe Anm. 1. Zeugenvernehmung von Oskar Wolter vom 21.8.1945
19 Siehe Anm. 10. Brief von Johann Marek, Margaretenstraße. 4. an Alarich Zumpfe vom 5.3.1946
20 Ebd. Schreiben von Anna Holzer an Alarich Zumpfe vom 28.8.1945
21 Ebd. Schreiben von Dr. Rebiczek-Rosar, Alauntalstraße. 16 an Alarich Zumpfe vom 7.10.1946. Von dem Fall, den Dr. Rebiczek erwähnt, daß Zumpfe auch dem verhafteten Kommunisten Alois Schallinger geholfen haben soll, erzählt auch dessen Sohn Richard Schallinger: „Der Vater und der Zumpfe, die sind vor 38 gemeinsam in einer Zelle gesessen und haben sich gekannt, nachher hat er ihm dann geholfen, wie, weiß ich nicht.“ Richard Schallinger. Interview
22 Ebd. „Erklärung an Eides Statt“ von Dr. Ernst Dworschak, Wien, Hintzerstraße 4 vom 24.4.1947
23 Ebd. Bescheinigung des Bürgermeisters von Krems
24 Vg 3e Vr 1889/45 gegen Johann Köhler. Vernehmung des Beschuldigten vom 10.10.1945
25 Ebd. Bericht von Johann Köhler an das Landesamt IX/6 Wien, Bankgasse 2 vom 21.3.1939
26 Siehe Anm. 27
27 Ebd. Niederschrift aufgenommen mit Johann Köhler am 18.8.1945
28 Ebd. Beschluß des Oberlandesgerichtes Abt. 3 vom 13.8.1948
29 Ebd.
30 Ebd. Briefwechsel zwischen Johann Köhler und der Gauleitung von Niederdonau
31 Ebd. Schreiben des Kommandeurs der Sicherheitspolizei Dienststelle Krems vom 16.4.1945
32 Siehe Anm. 8